Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" oder "Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.
Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden.
Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.
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